Tauchen in Sharm el Sheikh - Best VIP Service
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Aufklärung Versicherungsschutz

Tauchlehrer und Tauchschulen unterstehen im Rahmen ihrer Ausbildung, bzw. der Tauchbegleitung, der so genannten Fürsorgepflicht. Dies bedeutet auch, dass sie über eventuelle Risiken im Zusammenhang mit dem Tauchen aufklären müssen, wozu auch der inzwischen mangelhafte Versicherungsschutz bei Tauchunfällen gehört. Bekannt ist, dass gesetzlich Krankenversicherte keine ambulanten Druckkammerkosten mehr erstattet bekommen. Aber auch Privat- und Auslandsreisekranken- versicherte bekommen die Kosten oftmals nicht erstattet. Dies geschieht meist dann, wenn die Kammer von einer Tauchbasis oder einem Hotel betrieben wird (sehr oft in Touristengebieten der Fall) und die Druckkammerrechnung von der Basis oder dem Hotel ausgestellt wird.

Dass darüber aufgeklärt wurde, sollte sich daher jeder Tauchausbilder, Tauchguide oder Tauchschule schriftlich bestätigen lassen, um in einem solchen Fall nicht selbst haften zu müssen. Ein Beispiel, wie eine solche Bestätigung aussehen kann ist die folgende, vom Tauchschüler zu unterschreibende Erklärung:

Erklärung Versicherungsschutz:

ACHTUNG ! Dieses Formular ist nur ein MUSTER und wird euch beim EINCHECKEN vorgelegt, falls ihr keinen eigenen Versicherungsschutz nachweisen könnt !

Im Falle einer Gesundheitsschädigung durch das Tauchen ermächtige ich den Tauchlehrer, Tauchguide oder die Tauchschule nach eigenem Ermessen Sofortmaßnahmen einzuleiten, den Rettungsdienst anzufordern und bei Verdacht auf eine Dekompressionserkrankung die Untersuchung in einem Druckkammerzentrum zu veranlassen.

Mir ist bekannt, dass gesetzlich Krankenversicherte nicht mehr die Kosten einer ambulanten Druckkammertherapie erstattet bekommen. Auch private Kranken- und Auslandsreisekranken- Versicherungen erstatten zunehmend keine Druckkammerkosten mehr.

Ich weiß, dass ich ohne entsprechende Versicherung selbst für derartige Therapiekosten (in der Regel zwischen 1.500 und 5.000 Euro, ggf. auch deutlich mehr) aufkommen muss. Hierzu kommen eventuelle Kosten für Urlaubsverlängerung, Ersatzflugbeschaffung oder Sondertransporte, Rettungs- oder Bergungskosten.

Daher bestätige ich einen der drei folgenden Punkte (bitte ankreuzen):

Ich versichere, dass ich über einen Versicherungsschutz für die Druckkammertherapie nach einem Tauchunfall verfüge (z.B. Aqua med, DAN oder eine private Krankenversicherung, die mir dieses schriftlich bestätigt hat)

Ich möchte für meine Tauchgänge einen Versicherungsschutz über den Gehrling Konzern erwerben

Ich verzichte trotz der Kostenrisiken ausdrücklich auf einen Versicherungsschutz und spreche in diesem Zusammenhang meinen Tauchlehrer, Tauchbegleiter und die Tauchbasis ausdrücklich von der Haftung frei.



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                                    Datum                                                                                   Unterschrift des Kunden